Satzung DRK

Die Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. (DRK) legt die rechtlichen Grundlagen und die Struktur der Organisation fest. Sie definiert die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Organisationseinheiten des DRK in Deutschland.

Die aktuelle Fassung der Satzung wurde durch Beschluss der Bundesversammlung am 20. März 2009 neugefasst und ist in ihrer neuesten Version von 2021 verfügbar. Sie kann als PDF-Dokument auf der offiziellen Website des DRK heruntergeladen werden: DRK e.V..

In der Satzung werden unter anderem folgende Aspekte geregelt:

  • Selbstverständnis und Grundsätze: Das DRK bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
  • Mitgliedschaft: Die Satzung regelt die Mitgliedschaft im DRK, einschließlich der Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie der Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft.
  • Organisation: Es werden die Struktur und die Organe des DRK beschrieben, einschließlich der Bundesversammlung, des Präsidiums und der Geschäftsführung.
  • Aufgaben: Die Satzung definiert die Aufgaben des DRK, die sich aus den Genfer Abkommen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben.
  • Finanzen: Es werden Regelungen zur Wirtschaftsführung, zur Verwendung von Mitteln und zur Gemeinnützigkeit getroffen.

Für spezifische Informationen oder Fragen zur Satzung, etwa zur Anwendung auf bestimmte Gliederungen oder zur Interpretation einzelner Paragraphen, empfiehlt es sich, direkt mit dem zuständigen Landesverband oder dem Bundesverband des DRK Kontakt aufzunehmen.

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